Nutzen Sie staatliche Förderprogramme!
Fördergelder für Sanierung, Umbau, Neubau: So können Sie bares Geld sparen!
Die Bundesregierung unterstützt Hausbesitzer und Wohnungseigentümer mit attraktiven Förderprogrammen bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilie. Dazu gehört z. B. auch der Austausch alter Fenster und Haustüren gegen energieeffiziente Modelle. Mit neuen Fenstern und Haustüren können Sie Heizkosten sparen, den Wert Ihrer Immobilie steigern und gleichzeitig zum Klimaschutz beitragen.
Fördergelder für Fenster und Haustüren: So können Sie bares Geld sparen!
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die Sie für den Austausch von Fenstern und Haustüren in Anspruch nehmen können. Die wichtigsten Programme sind:
Die Beantragung der Förderung erfolgt in der Regel online oder postalisch bei der zuständigen Stelle. Vor der Antragstellung sollten Sie sich jedoch genau informieren, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen.
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Förderservice rund um den Austausch von Fenstern und Haustüren. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach den passenden Förderprogrammen, erstellen die erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Vorteile unseres Förderservices:
Die BEG bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für unterschiedliche energetische Sanierungsmaßnahmen an.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm der deutschen Bundesregierung, das Hausbesitzer und Wohnungseigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien unterstützt. Ziel des Programms ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Die BEG bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für unterschiedliche energetische Sanierungsmaßnahmen an. Dazu gehören unter anderem:
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Sanierungsmaßnahme und der Energieeffizienz des Gebäudes ab. In der Regel können Sie bis zu 75% der Kosten für die Sanierung gefördert bekommen.
Die BEG wird von der BAFA (Bundesamt für Energieeffizienz) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben.
Die Anträge können online oder postalisch gestellt werden.
thermoSUN bietet Ihnen einen umfassenden Förderservice rund um die BEG. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach den passenden Förderprogrammen, erstellen die erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Es gibt viele individuelle Fördermaßnahmen für die unterschiedlichsten Bereiche. Fragen Sie gerne unverbindlich bei uns an!
BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE - HAUS UND WOHNUNG ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen, beitragen.
• Förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
• Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben
• Förderfähige Kosten 30.000 Euro pro Wohneinheit (ohne iSFP) und Kalenderjahr
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Die förderfähigen Kosten steigen mit dem iSFP auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr.
BARRIEREREDUZIERUNG – INVESTITIONSZUSCHUSS
• Zuschuss bis zu 6.250 Euro
• unabhängig von Ihrem Alter
• für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
• auch für den Kauf von umgebauten Wohnraum
STEUERBONUS BEI DER EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG
Wer sein Haus saniert und zum Beispiel energieeffiziente Wärmeschutzfenster einsetzen lässt, erhält eine Steuerermäßigung. Zur steuerrechtlichen Beratung wenden Sie sich in jedem Fall an einen Steuerberater.
Ja, es gibt eine Förderung für Wohnwintergärten, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllen! Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert wird der Einbau von energieeffizienten Fenstern, Türen und Tandemtüren in einen beheizten Wohnwintergarten. Der Wintergarten muss dabei in ein bestehendes Wohngebäude integriert sein und darf nicht als eigenständiges Wohngebäude genutzt werden.
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 12.000 Euro pro Wohneinheit.
Voraussetzungen:
Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem:
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